Im Religionsunterricht zusammenarbeiten – Konfessionelle Kooperation im Religionsunterricht des Landes NRW
Einleitung
Seit dem Schuljahresbeginn 2018/19 können Grundschulen und Schulen der Sekundarstufe I in NRW auf Antrag konfessionell-kooperativen Religionsunterricht (kurz kokoRU) innerhalb des Gebiets der beteiligten Landeskirchen und (Erz-) Bistümer einrichten.
Grundlage ist der Runderlass zum Religionsunterricht in NRW (2003) in der erweiterten Fassung vom August 2017 in Verbindung mit den geschlossenen Vereinbarungen zwischen den (Erz-)Bistümern und den Landeskirchen.
Eine umfassende Erstinformation über Besonderheiten und Anliegen des konfessionell-kooperativen Religionsunterrichts bietet der Informationsflyer, den Sie neben weiteren unterstützenden Materialien und Dokumenten auf dieser Seite zum Download finden.
Das Angebot der eintägigen obligatorischen Fortbildungen unter dem Titel „Gemeinsamkeiten stärken – Unterschieden gerecht werden“ wird auf katholischer Seite vom Institut für Lehrerfortbildung in Kooperation mit den (Erz-)Diözesen koordiniert. Auf evangelischer Seite leisten dies die beiden Institute, das Pädagogische Institut der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW)und das Pädagogisch-Theologische Institut der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR) in Zusammenarbeit mit den Schulreferaten der Kirchenkreise.