Im Religionsunterricht zusammenarbeiten – Konfessionelle Kooperation im Religionsunterricht des Landes NRW

Einleitung

Zum Schuljahresbeginn 2018/19 können Grundschulen und Schulen der Sekundarstufe I in NRW auf Antrag erstmals konfessionell-kooperativen Religionsunterricht innerhalb des Gebiets der beteiligten Landeskirchen und (Erz-) Bistümer einrichten.

Voraussetzung ist der Runderlass zum Religionsunterricht in NRW (2003) in der erweiterten Fassung vom August 2017 in Verbindung mit den geschlossenen Vereinbarungen zwischen den (Erz-)Bistümern und den evangelischen Landeskirchen.

Eine umfassende Erstinformation über Eigenart und Anliegen des konfessionell-kooperativen Religionsunterrichts bietet der Informationsflyer, den Sie neben weiteren unterstützenden Materialien und Dokumenten auf dieser Seite zum Download finden.

Das Angebot der eintägigen obligatorischen Fortbildungen unter dem Titel „Gemeinsamkeiten stärken – Unterschieden gerecht werden“ wird auf katholischer Seite vom Institut für Lehrerfortbildung jeweils in Kooperation mit den (Erz-)Diözesen koordiniert, auf evangelischer Seite leisten dies die beiden Institute, das Pädagogische Institut in Villigst und das Pädagogisch-Theologische Institut der EKiR in Zusammenarbeit mit den Schulreferaten der Kirchenkreise in der EKiR.